Gerichtsurteil
Entscheidung Nr. 1 vom 13. März 2025 in der Verfassungsrechtssache Nr. 33/2024
Constitutional Court of the Republic of Bulgaria · March 13, 2025
Mit Entscheidung über fünf Anfechtungen der Parlamentswahl vom 27. Oktober 2024, erhoben von 300 Mitgliedern der 50. und 51. Nationalversammlung aus sechs parlamentarischen Formationen und verbunden als Verfassungsrechtssachen Nr. 33 bis 37/2024, erklärte das Gericht die Wahl von 16 Mitgliedern der 51. Nationalversammlung für rechtswidrig und ordnete die Central Election Commission an, die Mandatsverteilung neu zu bestimmen, wies jedoch die Anträge zurück, die Wahl insgesamt für rechtswidrig zu erklären. Es stellte Verstöße bei der Ersetzung von Mitgliedern der Wahlvorstände der Wahllokale, bei der Erstellung der Protokolle der Wahllokale (Artikel 282 Absatz 2 des Electoral Code), bei der Verpackung des Wahlmaterials (Artikel 284), bei der nach Artikel 272 vorgeschriebenen Live-Videoüberwachung und -aufzeichnung, bei der Feststellung der Ergebnisse aus Papier- und Maschinenstimmzetteln (Artikel 206 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 278 Absätze 2 und 3) sowie bei der Eintragung der Stimmabgabedaten in das Protokoll (Artikel 281) fest. Ein handschriftliches Gutachten ergab, dass 273 der 287 geprüften Papierstimmzettel aus drei Wahllokalen von einer oder zwei Personen und nicht von getrennten Wählern ausgefüllt worden waren. Das Gericht stellte ferner fest, dass in über 90 Prozent der nachgezählten Wahllokale, in denen sich die Verteilung änderte, die Änderung darauf zurückzuführen war, dass die Kommissionen die Gültigkeit von Stimmzetteln entgegen dem Code bewerteten, in der Regel um ein oder zwei Stimmen je Liste. Verkündet im State Gazette Nr. 22 vom 15. März 2025.
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