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Offizieller Bericht

Beschluss Nr. 97 über die Beschwerden von Valentīns Jeremejevs, Einreicher der Kandidatenliste der politischen Partei Tautas varas spēks, gegen die Beschlüsse zur Genehmigung der Protokollergebnisse der Wahllokale

Central Election Commission of Latvia (Centrālā vēlēšanu komisija) · October 10, 2022

Am 10. Oktober 2022 angenommen und am 14. Oktober 2022 im Amtsblatt Latvijas Vēstnesis veröffentlicht, weist dieser Beschluss 38 Beschwerden zurück, die am 5. Oktober 2022 vom Einreicher der Kandidatenliste Force of People's Power gegen die Genehmigung der Stimmenzählprotokolle in 80 Wahllokalen in Riga (Nrn. 1000 bis 1080, ausgenommen Nr. 1006) eingereicht wurden. Die Kommission stellte fest, dass die Beschwerden bis auf die Nummern der Wahllokale identisch waren, und verband sie. Es wurde geltend gemacht, dass die Beschlüsse zur Genehmigung der Protokolle weder veröffentlicht noch mitgeteilt worden seien, dass das IT-System dem Beschwerdeführer keinen Zugang dazu gewährt habe und dass technische Ausfälle aufgetreten seien; ferner wurde beantragt, die Wahllokaljournale zu prüfen, die Stimmen neu zu zählen und die Wahl in der Region für ungültig zu erklären und zu wiederholen. Unter Anwendung des vom Senat in seinem Urteil vom 3. November 2006 in der Rechtssache SA-5/2006 aufgestellten Maßstabs, wonach ein Verstoß ein Ergebnis nur dann ungültig macht, wenn das Ergebnis den freien Willen der Wähler nicht mehr widerspiegelt, stellte die Kommission keinen Verstoß gegen Wahl- oder Zählvorschriften fest, der die Ergebnisse beeinflussen könnte, und keine belegten Nachweise. Der wiedergegebene Text der eigenen Eingabe des Beschwerdeführers zitiert den Bericht des State Audit Office aus dem Jahr 2022 über die Rechnungslegung der Kommission für 2021, einschließlich der Angabe, dass die Abnahmetests des Systems allein vom Entwickler durchgeführt wurden und dass der Entwickler mehr als tausend Systemfehler meldete; diese Passagen sind das Vorbringen des Beschwerdeführers und seine Fußnoten, nicht die Feststellungen der Kommission.

HerausgeberCentral Election Commission of Latvia (Centrālā vēlēšanu komisija)
GerichtsbarkeitLatvia
SpracheLV
AbgerufenAugust 29, 2026
OriginalArchivierung ausstehend

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