Offizieller Bericht
Verweisungen an die Polizei (Wahlwerbung, 27. September 2023)
New Zealand Electoral Commission · September 27, 2023
Die Kommission gab zwei getrennte Verweisungen an die Polizei im Zusammenhang mit Wahlwerbung bekannt. Sie verwies Rhema Media wegen im Radio vor dem Wahlzeitraum ausgestrahlter Wahlprogramme, die nach Abschnitt 80I des Broadcasting Act nur während des Wahlzeitraums ausgestrahlt werden dürfen (10. September bis 13. Oktober 2023 für diese Wahl). Eine separate Verweisung betraf Schilder zur Förderung von Te Pati Maori, die ohne eine Erklärung des Werbenden veröffentlicht wurden, die nach Abschnitt 204F des Electoral Act auf einer Wahlwerbung erforderlich ist. Die Kommission erklärte, die mutmaßlichen Verstöße lägen der Polizei vor, und werde sich dazu nicht weiter äußern. Dies gehörte zu mehreren Verweisungen wegen Werbung, die die Kommission während des Zyklus 2023 vornahm.
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