Offizieller Bericht
Rumänien — Dringlichkeitsbericht über die Aufhebung von Wahlergebnissen durch Verfassungsgerichte (CDL-AD(2025)003)
Venice Commission, Council of Europe · March 18, 2025
Bestätigte, dass das Verfassungsgericht die erste Runde vom 24. November 2024 für ungültig erklärte, legte rechtliche Standards für eine Amts wegen erfolgende Ungültigerklärung fest (ultima ratio, klare Regelung, Beweise, Verfahrensgarantien) und stellte fest, dass das Urteil die Operation nicht ausdrücklich einem ausländischen Staat zuschrieb.
HerausgeberVenice Commission, Council of Europe
SpracheEN
AbgerufenJuly 19, 2026
Zitiert von
- ro-2024-presidentialelection