Offizieller Bericht
Gesetz 1266 vom 24. November 2019, Gesetz über die außergewöhnliche und Übergangsregelung für die Durchführung allgemeiner Wahlen
Asamblea Legislativa Plurinacional de Bolivia · November 24, 2019
Artikel 2 setzt die am 20. Oktober 2019 abgehaltenen allgemeinen Wahlen und ihre Ergebnisse ohne Rechtswirkung und ordnet neue allgemeine Wahlen für die verfassungsmäßige Amtszeit 2020–2025 an. Artikel 4 beendet mit der Verkündung die Amtszeiten der amtierenden Mitglieder des Obersten Wahlgerichts, Artikel 6 legt für ihre Nachfolger nicht verlängerbare Amtszeiten von sechs Jahren fest und verlangt mindestens zwei indigene Mitglieder und drei Frauen, und Artikel 12 verpflichtet das neue Gericht, den Wahlaufruf innerhalb von zwei Tagen nach Amtsantritt zu erlassen, wobei die Abstimmung innerhalb von 120 Kalendertagen nach diesem Aufruf stattfinden muss.
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