Gerichtsurteil
Entscheidung über die Zulässigkeit und die Begründetheit, Fall Nr. U-27/22
Constitutional Court of Bosnia and Herzegovina · March 23, 2023
In der Entscheidung über die am 11. Oktober 2022 von Präsidiumsmitglied Zeljko Komsic und am 26. Oktober 2022 von Präsidiumsmitglied Sefik Dzaferovic eingereichten Anträge stellte das Verfassungsgericht am 23. März 2023 fest, dass die Änderungen der Verfassung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt FBiH 79/22 und 80/22) und das Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt BiH 67/22), die beide durch die Entscheidungen des Hohen Repräsentanten 06/22 und 07/22 vom 2. Oktober 2022 auferlegt wurden, mit den Artikeln I(2), II(2), II(4) und III(3)(b) der Verfassung von BiH, Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Konvention, den Artikeln 5 und 7 des ICERD sowie Artikel 25 des ICCPR vereinbar sind. Das Gericht hatte zuvor am 1. und 2. Dezember 2022 die Anträge der Beschwerdeführer auf einstweilige Maßnahmen zur Aussetzung der Umsetzung der Wahlergebnisse zurückgewiesen.
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