Offizieller Bericht
Beschluss zur Inkraftsetzung des Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina
Office of the High Representative in Bosnia and Herzegovina · October 2, 2022
Die zweite Entscheidung des Hohen Repräsentanten am Wahltag, unterzeichnet in Sarajevo am 2. Oktober 2022 zusammen mit Entscheidung 06/22 und vom Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina als Entscheidung 07/22 bezeichnet. Von Christian Schmidt gemäß Artikel V von Anhang 10 des Dayton-Friedensabkommens erlassen, setzte sie vorläufig, bis die Parlamentarische Versammlung sie verabschiedet, Änderungen an Kapitel 9A sowie an den Artikeln 10.10, 10.12, 10.13 und 10.16 des BiH-Wahlgesetzes in Kraft, wodurch die Zahl der Delegierten und die Verteilungsformel für das Haus der Völker der Föderation von Bosnien und Herzegowina, die von den kantonalen Versammlungen gewählt werden, geändert wurden, sodass jedes konstitutive Volk und die Anderen in jedem Kanton einen Sitz erhalten, wobei Ersatzschwellen für die Nominierung des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Föderation hinzugefügt wurden und Verfahren der Zentralen Wahlkommission zur Besetzung unbesetzter Sitze ergänzt wurden. Das Änderungsgesetz wurde in Official Gazette of BiH 67/22 veröffentlicht und wurde zusammen mit den Verfassungsänderungen der Föderation im Fall U-27/22 vor dem Verfassungsgericht bestätigt.
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