Gerichtsurteil
Entscheidung Nr. 5/E/2024 vom 6. März 2024 (Verfassungsrat von Senegal)
Conseil constitutionnel du Senegal · March 6, 2024
Am 26. Februar 2024 von sechzehn Präsidentschaftskandidaten befasst, stellte der Verfassungsrat fest, dass das Versäumnis der zuständigen Behörden, mehr als zwanzig Tage nach seiner Entscheidung 1/C/2024 vom 15. Februar einen Wahltermin festzulegen, ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung verletzte, dieser Entscheidung Wirksamkeit zu verleihen. Unter Ausübung dessen, was er als seine umfassende Zuständigkeit in Wahlangelegenheiten bezeichnete, setzte er die Präsidentschaftswahl selbst für Sonntag, den 31. März 2024, fest, berief die Wählerschaft in Senegal und im Ausland ein und stellte fest, dass der Wahlprozess unterbrochen und nicht annulliert worden sei und fortgesetzt werden müsse. Er bestimmte ferner, dass, falls das Amt des Präsidenten vor der Vereidigung des gewählten Präsidenten vakant werde, der Präsident der Nationalversammlung den Prozess zu Ende führen werde.
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