Gerichtsurteil
Entscheidung Nr. 60/E/2024 vom 5. März 2024 (Verfassungsrat von Senegal)
Conseil constitutionnel du Senegal · March 5, 2024
Der Verfassungsrat lehnte den 2. Juni 2024 als Wahltermin ab, da er über das Ende der Amtszeit des Amtsinhabers am 2. April 2024 hinausging; er stellte fest, dass die Dauer des Präsidialmandats verfassungsrechtlich unveränderlich ist und nicht an politische Umstände angepasst verkürzt oder verlängert werden kann. Er bestätigte, dass nur die 19 Kandidaten, die durch seine Entscheidung 4/E/2024 vom 20. Februar 2024 zugelassen worden waren, kandidieren konnten, verweigerte eine erneute Prüfung der Kandidaturen auf der Grundlage eines im nationalen Dialog erzielten Konsenses und lehnte es ab, Artikel 36 Absatz 2 der Verfassung anzuwenden, um dem amtierenden Präsidenten zu erlauben, nach Ablauf des Mandats im Amt zu bleiben.
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