Skip to content
Gerichtsurteil

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs W I 6/2016-125 (Aufhebung der Stichwahl)

Constitutional Court of Austria (Verfassungsgerichtshof) · July 1, 2016

Der Verfassungsgerichtshof hob die Präsidentschaftsstichwahl vom 22. Mai 2016 aus verfahrensrechtlichen Gründen auf (rechtswidrige Behandlung von Briefwahlstimmen in 14 Bezirken und vorzeitige Veröffentlichung von Teilergebnissen) und stellte ausdrücklich weder Manipulation noch einen Nachweis fest, dass das Ergebnis verändert worden sei.

HerausgeberConstitutional Court of Austria (Verfassungsgerichtshof)
GerichtsbarkeitAustria
SpracheEN
AbgerufenJuly 19, 2026

Zitiert von