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Wiederholungswahl abgehalten

Österreichische Präsidentschaftswahl 2016

May 22, 2016 – December 4, 2016

Der Verfassungsgerichtshof hob die Stichwahl wegen rechtswidriger Behandlung der Briefwahlstimmen auf — ausdrücklich ohne Betrug und ohne Nachweis festzustellen, dass das Ergebnis verändert worden sei. Die Wiederholung ergab denselben Sieger. Dies ist der eindeutigste Fall einer Verfahrensverletzung, die keine Fälschung darstellt.

Offizielle Ergebnisse

Zertifiziert von BundeswahlbehördeWahlbeteiligung 74,2%

Aufgehobene Stichwahl, 22. Mai 2016

  • Alexander Van der Bellen50,4%2.251.517
  • Norbert Hofer49,7%2.220.654

Gültige Wiederholung, 4. Dezember 2016

  • Alexander Van der Bellen53,8%
  • Norbert Hofer46,2%
Quellen:12

Das Integritätsregister

Was die Beweislage belegt und was nicht — nebeneinander, jede Feststellung mit Quelle und Einstufung.

Was belegt ist

  • Verstöße gegen das VerfahrenBestätigt

    Der Verfassungsgerichtshof hob die Stichwahl vom 22. Mai auf, weil Briefwahlstimmen in 14 Bezirken rechtswidrig ausgewertet worden waren und die Wahlbehörde vor Schließung der Wahllokale Teilergebnisse an Medien weitergegeben hatte.

    Quellen:1
  • Verstöße gegen das VerfahrenBestätigt

    Die Verstöße betrafen mehr als 77.769 Briefwahlstimmen und überstiegen damit den Vorsprung von 30.863 Stimmen. Nach gefestigter Rechtsprechung wird eine Wahl aufgehoben, sobald eine Schutzvorkehrung gegen Manipulation in einer Weise verletzt wird, die das Ergebnis hätte beeinflussen können — ein Nachweis tatsächlicher Manipulation ist nicht erforderlich.

    Quellen:1
  • Statistische AnomalienBestätigt

    Der Gerichtshof stellte fest, dass kein Zeuge Anzeichen von Manipulation wahrgenommen habe und dass die Ergebnisse der Briefwahl statistisch nicht von denen anderer Bezirke abwichen, was darauf hindeutet, dass eine groß angelegte Manipulation unwahrscheinlich war.

    Quellen:1
  • Verstöße gegen das VerfahrenBestätigt

    OSCE/ODIHR bewertete die Wiederholung der Stichwahl vom 4. Dezember als professionell und effizient durchgeführt und als solide Grundlage für demokratische Wahlen.

    Quellen:1

Was nicht belegt ist

  • ErgebnisfälschungWiderlegt

    Dass die Wahl „manipuliert“ oder gefälscht gewesen sei — nicht belegt. Der Gerichtshof stellte weder Betrug noch Manipulation fest, die Anfechtung selbst behauptete dies nicht, und die Wiederholung ergab denselben Sieger.

    Quellen:1
  • ErgebnisfälschungWiderlegt

    Dass die Unregelmäßigkeiten tatsächlich den Sieger verändert hätten — nicht belegt. Die Aufhebung erfolgte allein aufgrund der Möglichkeit, dass die Verstöße das Ergebnis hätten beeinflussen können, nicht aufgrund einer Feststellung, dass sie dies getan haben.

    Quellen:1
  • Ausländische EinflussnahmeUmstritten

    Ausländische Einflussnahme auf diese Wahl — weder durch das Gerichtsurteil noch durch die Bewertung von OSCE/ODIHR dokumentiert.

    Quellen:12

Quellen2

GerichtsurteilConstitutional Court of Austria (Verfassungsgerichtshof)July 1, 2016
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs W I 6/2016-125 (Aufhebung der Stichwahl)
OriginalArchiviert
BeobachterberichtOSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR)March 17, 2017
Österreich, Wiederholung der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl — Abschlussbericht von OSCE/ODIHR
OriginalArchivierung ausstehend