Wahlrechtsprofil
Bosnien und Herzegowina
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Ein dreiköpfiges Präsidium mit einem bosniakischen, einem kroatischen und einem serbischen Mitglied sowie ein Parlament auf Staatsebene und getrennte Versammlungen für die beiden Entitäten — die Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republika Srpska. Verhältniswahl mit offenen Listen, im Vierjahresrhythmus.
Profil zuletzt überprüft am July 23, 2026
Bosnien ist das klarste praktische Beispiel für die Unterscheidung, die diese Datenbank überall anlegt: Eine Wahl kann kompetent durchgeführt werden und dennoch nicht frei und fair sein. Die Stimmabgabe ist seit Jahren technisch gut organisiert, doch wer für die höchsten Ämter kandidieren darf, wird nach ethnischer Zugehörigkeit entschieden, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Regelung seit 2009 fünfmal als diskriminierend eingestuft, ohne dass sie geändert worden wäre.
Wie die Stimmabgabe heute funktioniert
- Wahlalter
- 18 und älter
- Wählerregistrierung
- Automatisch
- Ausweis
- Jedes Ausweisdokument
- Wahlpflicht
- Nein
- Briefwahl
- Eingeschränkt
- Vorzeitige Stimmabgabe
- Eingeschränkt
- Online-Wahl
- Nicht verfügbar
- Stimmabgabe aus dem Ausland
- Für alle verfügbar
Die Zentrale Wahlkommission führt das Wählerverzeichnis auf Grundlage der Personenstandsregister; Wähler legen ein Ausweisdokument vor. Die Briefwahl steht Bürgern im Ausland sowie vertriebenen Wählern offen, die in ihrer Vorkriegsgemeinde registriert sind — ein Erbe des Krieges, das die Ergebnisse in einigen Wahlkreisen weiterhin prägt. Für welches Amt ein Bürger kandidieren darf, hängt von der erklärten ethnischen Zugehörigkeit und davon ab, in welcher Entität er lebt.
Wie sich das Wahlrecht verändert hat
Jeder Eintrag dokumentiert eine Änderung darin, wer wählen durfte oder wie — Ausweitungen, Einschränkungen und Verfahrensreformen gleichermaßen.
- 1945Ausweitung
Allgemeines Wahlrecht für Erwachsene unabhängig vom Geschlecht, als Republik innerhalb des sozialistischen Jugoslawien — bei Wahlen, die nicht kompetitiv waren.
- 1990Reform
Die ersten Mehrparteienwahlen, die weitgehend entlang ethnischer Linien gewonnen wurden; der Krieg folgte innerhalb von achtzehn Monaten.
- 1995Reform
Das Dayton-Abkommen schuf die heutige verfassungsrechtliche Ordnung, reservierte das Präsidium und das Haus der Völker für die drei 'konstituierenden Völker' und knüpfte die Kandidatur sowohl an die ethnische Zugehörigkeit als auch an den Wohnsitz.
- 2009Einschränkung
In Sejdić and Finci stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass das Verbot für einen Roma und einen jüdischen Bürger, für das Präsidium und das Haus der Völker zu kandidieren, gegen die Konvention verstieß. Das Urteil ist weiterhin nicht umgesetzt, und vier weitere Entscheidungen haben es seither bestätigt.
Sicherungen bei der Auszählung
- Stimmzettelart
- Papierstimmzettel
- Nachwahlprüfung
- Verpflichtende Nachzählung
- Wahlverwaltung
- Unabhängige Kommission
- Inländische Beobachter
- Ja
- Internationale Beobachter
- Ja
Papierstimmzettel werden in den Wahllokalen von Hand ausgezählt, wobei ein erheblicher Anteil zentral durch die Zentrale Wahlkommission nachgezählt wird; das Scannen der Ergebnisformulare wurde nach dem Wahlzyklus 2022 eingeführt, um die Überprüfung zu beschleunigen. Die Beobachtung ist umfassend, sowohl national als auch international.
Wissenswertes
- Ein Bürger, der keine ethnische Zugehörigkeit angibt oder einer anderen als den drei konstituierenden Völkern angehört, kann überhaupt nicht für das Präsidium kandidieren — die Beschränkung, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen fünfmal gesondert verurteilt hat.
- Da die Sitze im Präsidium sowohl an die Entität als auch an die ethnische Zugehörigkeit gebunden sind, kann ein Kroate, der in der Republika Srpska lebt, nicht für den kroatischen Sitz kandidieren, und ein Serbe in der Föderation kann nicht für den serbischen Sitz kandidieren.
Wahlen in der Datenbank
Erkunden
Quellen
- General elections in BiH scheduled for Sunday, October 4, 2026— Central Election Commission of Bosnia and Herzegovina
- Sejdić and Finci v. Bosnia and Herzegovina — judgment— European Court of Human Rights
- It is high time to execute the Sejdić and Finci group of judgments— Council of Europe Commissioner for Human Rights