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Beobachterbericht

OAS-Wahlbeobachtungsmission in Guatemala weist neuen Versuch der Staatsanwaltschaft zurück, den Volkswillen zu verletzen

Organization of American States Electoral Observation Mission · December 8, 2023

Als Reaktion am selben Tag auf den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahlen erklärt die Mission, dass die Artikel 234 und 235 des Gesetzes über Wahlen und politische Parteien die Nichtigkeitsgründe abschließend regeln und dass die geltend gemachten Gründe darunter nicht fallen, dass nach Artikel 125(c) das Oberste Wahlgericht die einzige zuständige Stelle ist, um über die Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Wahl zu entscheiden, und dass das Gericht die Ergebnisse bereits verkündet und den Wahlprozess am 31. Oktober abgeschlossen hatte. Sie geht auf die beiden konkreten Vorwürfe ein: Hinsichtlich der behaupteten Verfälschung von Auszählungsbogen 4 zeigt ein Vergleich mit dem in Agreement 50-2023 veröffentlichten Muster, dass die Informationsfelder identisch sind, ohne hinzugefügtes oder entferntes Feld, wobei der einzige Unterschied darin besteht, dass das Muster zwei Seiten umfasste und der gedruckte Bogen eine Seite; hinsichtlich der behaupteten Vorbefüllung des TREP verifizierte die Mission die Nullstellung der Datenbanken und Repositorien um 17:00 Uhr und das Repositorium um 18:00 Uhr am Wahltag weiterhin auf Null. Sie vermerkt außerdem einen neuen Antrag auf Aufhebung der Immunität des gewählten Präsidenten Bernardo Arevalo und von Mitgliedern von Movimiento Semilla.

HerausgeberOrganization of American States Electoral Observation Mission
GerichtsbarkeitGuatemala
SpracheEN
AbgerufenAugust 29, 2026
OriginalArchivierung ausstehend

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