Präsidentschaftswahl in Kenya 2017 und Neuwahl
August 8, 2017 – October 26, 2017
Der Supreme Court von Kenya hob das erklärte Präsidentschaftsergebnis vom 8. August auf, weil die Wahl nicht in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz durchgeführt worden war und der Ergebnisprozess nicht hinreichend transparent oder überprüfbar war. Am 26. Oktober folgte eine Neuwahl, nachdem Raila Odinga sich zurückgezogen und zum Boykott aufgerufen hatte; die Wahlbeteiligung sank deutlich, und in 25 Wahlkreisen fand wegen der unsicheren Lage keine Abstimmung statt. Der Court wies spätere Petitionen ab und bestätigte Uhuru Kenyattas Sieg in der Neuwahl. Dieser Fall trennt fehlerhafte Verwaltung von einem Beleg für einen anderen numerischen Sieger: Das erste Urteil machte den Prozess ungültig, ohne eine alternative Stimmenzählung festzustellen.
Offizielle Ergebnisse
Erklärtes Ergebnis vom 8. August — vom Supreme Court aufgehoben
- Uhuru Kenyatta54,3%8.203.290
Erklärung für ungültig erklärt; kein rechtlich wirksames Ergebnis
- Raila Odinga44,7%6.762.224
Neuwahl des Präsidenten, 26. Oktober
- Uhuru Kenyatta98,3%7.483.895
Wahl vom Supreme Court bestätigt
- Raila Odinga1%73.228
Zog sich zurück und rief zum Boykott auf; blieb auf dem Stimmzettel
Das Integritätsregister
Was die Beweislage belegt und was nicht — nebeneinander, jede Feststellung mit Quelle und Einstufung.
Was belegt ist
- Verstöße gegen das VerfahrenBestätigt
Die Präsidentschaftswahl vom 8. August erfüllte nicht den verfassungs- und gesetzesrechtlichen Standard für ein transparentes und überprüfbares Ergebnis.
Mehr Details
Der Supreme Court stellte mit Mehrheit fest, dass die IEBC die Wahl nicht in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem geltenden Recht durchgeführt hatte. Seine Anordnungen erklärten das erklärte Ergebnis für ungültig, machten Kenyattas Erklärung zum gewählten Präsidenten ungültig und verlangten binnen 60 Tagen eine Neuwahl. Das Urteil stützte sich auf die Integrität des Verfahrens und der Ergebnisübermittlung, nicht auf die Benennung eines anderen Siegers.
Quellen:1 - Verstöße gegen das VerfahrenKorroboriert
Die Neuwahl fand in einem von Zwang und Polarisierung geprägten Umfeld mit einem Boykott der Opposition, schwerer Gewalt und ohne Abstimmung in 25 Wahlkreisen statt.
Mehr Details
The Carter Center beschränkte seinen Einsatz wegen der unsicheren Lage, hielt fest, dass der Oppositionsführer Raila Odinga die Wahl boykottierte, und beschrieb Gewalt, die sich auf oppositionell geprägte Gebiete konzentrierte. Diese Bedingungen erklären sowohl die unvollständige geografische Durchführung der Abstimmung als auch den starken Rückgang der Wahlbeteiligung.
Was nicht belegt ist
- ErgebnisfälschungUmstritten
Die Aufhebung stellte nicht fest, dass Raila Odinga mehr Stimmen erhalten hatte als Uhuru Kenyatta.
Mehr Details
Der Court erklärte die Wahl und Kenyattas Erklärung für ungültig, weil das Verfahren die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllte. Er setzte weder eine korrigierte landesweite Stimmenzahl an noch erklärte er Odinga zum numerischen Sieger. Das Urteil als Beleg für eine umgekehrte Stimmenzählung zu behandeln, geht über seine Anordnungen hinaus.
Quellen:1 - ErgebnisfälschungWiderlegt
Die rechtlichen Anfechtungen machten das Ergebnis der Neuwahl vom 26. Oktober nicht ungültig.
Mehr Details
Der Supreme Court wies beide verbundenen Petitionen ab und bestätigte ausdrücklich die Neuwahl des Präsidenten sowie Kenyattas Wahl. Damit ist die rechtliche Gültigkeit des erklärten Ergebnisses der Wiederholungswahl geklärt; dokumentierter Boykott, Gewalt oder geringe Beteiligung werden dadurch nicht aufgehoben.
Quellen:1
Prozessbewertung
Die Abstimmung im August ist ein wegweisendes Beispiel für eine gerichtliche Abhilfe auf Grundlage verfahrensrechtlicher Integrität: Eine Wahl kann auch ohne gerichtlich rekonstruierte alternative Stimmenzahl ungültig sein. Die Neuwahl beseitigte die rechtliche Vakanz, stellte jedoch die breite politische Beteiligung nicht wieder her; sie fand nach einem Boykott der Opposition und unter erheblichen Sicherheitsbeschränkungen statt. Die gerichtliche Überprüfung bestätigte dieses zweite Verfahren schließlich.