Präsidentschaftswahl in Ecuador 2025
February 9, 2025 – April 13, 2025
Daniel Noboa und Luisa González lagen in der ersten Runde nur 16.746 Stimmen auseinander, doch Noboa gewann die Stichwahl mit mehr als 1,18 Millionen Stimmen Vorsprung, 55,63 % zu 44,37 %. González machte Wahlbetrug geltend und beantragte eine Überprüfung. Die Beweislage stützt keine Fälschung des Ergebnisses: EU-Beobachter bezeichneten die Stichwahl als transparent und gut organisiert, die Ergebnisseite veröffentlichte 90 % der Auszählungsprotokolle innerhalb von drei Stunden, und ein zufälliger OAS-Abgleich beanstandeter Bilder von Auszählungsprotokollen mit den computergestützten Gesamtergebnissen ergab keine Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche. Dieselben Beobachter dokumentierten jedoch weiterhin einen ungleichen Wettbewerb, insbesondere den Vorteil des Amtsinhabers und die Regierungskommunikation.
Offizielle Ergebnisse
Erste Runde, 9. Februar
- Daniel Noboa — National Democratic Action44,2%4.527.606
- Luisa González — Citizen Revolution–RETO44%4.510.860
Stichwahl, 13. April
- Daniel Noboa — National Democratic Action55,6%5.870.618
Wiedergewählt
- Luisa González — Citizen Revolution–RETO44,4%4.683.260
Das Integritätsregister
Was die Beweislage belegt und was nicht — nebeneinander, jede Feststellung mit Quelle und Einstufung.
Was belegt ist
- Verstöße gegen das VerfahrenKorroboriert
Amtsinhaberschaft und Regierungskommunikation schufen ein ungleiches Wahlkampfumfeld.
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Die EU-Mission stellte Vorteile fest, die mit dem Amt des amtierenden Präsidenten verbunden waren, darunter präsidiale Aktivitäten während des Wahlkampfs und Regierungswerbung. Ihre vorrangigen Empfehlungen forderten, Regierungs- und Präsidialaktivitäten auf laufende Angelegenheiten oder Notfälle zu beschränken und die Kontrolle der institutionellen Kommunikation zu stärken. Diese Ungleichgewichte sind bedeutsam, obwohl die Beobachter die Stimmabgabe und Auszählung am Wahltag als transparent einstuften.
Quellen:1 - InformationsoperationenKorroboriert
Betrugsnarrative zirkulierten vor und nach der Stichwahl ohne objektive Stützung in den von den Beobachtern geprüften Unterlagen.
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Das unterlegene Ticket machte in der Wahlnacht Wahlbetrug geltend, und während des Wahlkampfs zirkulierten Betrugsnarrative. EU- und OAS-Beobachter prüften die Vorwürfe anhand direkter Beobachtung, Veröffentlichungssystemen und Bildern von Auszählungsprotokollen und fanden keine stützenden Belege.
Was nicht belegt ist
- ErgebnisfälschungWiderlegt
Die Überprüfung durch Beobachter ergab keine Hinweise darauf, dass beanstandete Auszählungsprotokolle im computergestützten Ergebnis verändert worden waren.
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Die OAS-Mission wählte zufällig Bilder beanstandeter Auszählungsprotokolle aus und verglich sie mit dem Ergebnissystem des CNE, ohne Unregelmäßigkeiten oder Widersprüche festzustellen. Die EU-Mission fand ebenfalls keine objektiven Elemente, die die Betrugsvorwürfe stützten, nachdem sie beide Wahlgänge und die Zeit nach der Wahl beobachtet hatte.
- Statistische AnomalienWiderlegt
Eine geringe Zahl von Fällen mit Tintenübertragung führte nicht zu einer systematischen Ungültigerklärung von Stimmzetteln.
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Die OAS beobachtete vereinzelte Fälle, in denen Tinte einen gefalteten Stimmzettel markierte, doch nahezu alle wurden am Wahlvorstand in Anwesenheit der Vertreter beider Tickets geklärt. Sie stellte nur sehr wenige betroffene Stimmzettel fest, keine systematische Absicht und kein Ausmaß, das das Ergebnis hätte beeinflussen können.
Quellen:1
Prozessbewertung
Die Verwaltung am Wahltag, die Auszählung und die elektronische Veröffentlichung waren transparent und nachvollziehbar, und direkte Kontrollen durch Beobachter stützten den Betrugsvorwurf nicht. Der breitere Wettbewerb war jedoch nicht vollkommen ausgeglichen: Die Doppelrolle des Amtsinhabers und die öffentliche Kommunikation führten zu dokumentierten Vorteilen. Integrität des Ergebnisses und Fairness des Wahlkampfs erhalten daher unterschiedliche Bewertungen und nicht ein allumfassendes Urteil.